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Vorwort

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Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr

Schon seit Menschengedenken war der "rote Hahn" das Unbeliebteste "Tier" in den

leicht brennbaren Hütten unserer Vorfahren. Es war gewiss, daß man als Einzelner

oder als Familie (Hausbewohner) keine Chance gegen ein Feuer hatte. Waren doch

die Behausungen im wesentlichen aus Holz und Stroh. Darüber hinaus besaßen viele

Feuerstellen keinen Kamin oder hatten nur einen Schornstein aus Holz, die Dächer

waren strohgedeckt. Viele Gebäude waren aneinander gebaut oder standen doch

zumindest dicht an dicht, so dass ein ausbrechender Brand reichlich Nahrung fand,

und sich eine Feuersbrunst schnell ausdehnen konnte.

Dies war deshalb Grund genug und notwendig, die Feuerbekämpfung zu regeln und

die gegenseitige gemeinschaftliche Hilfe zu organisieren und einzuteilen.

 

Sieht man sich die modernen Feuerwehren an, die auf technisch hohem Niveau

heute zur Feuerbekämpfung und Rettung aus Gefahr im Einsatz sind, so sind diese

nicht mehr mit der Brandbekämpfung von einst zu vergleichen.

Eine Regelung. der Feuerbekämpfung wurde jedoch schon vor Jahrhunderten

angestrebt.

So empfiehlt eine Konferenz der Riedesel: "Im Herbst 1716 befahlen die Condomini

den Schultheissen, in ihren Dörfern anzuordnen, daß jeder Untertan binnen Jahresfrist

bei 3 Gulden Strafe einen ledernen Eimer anschaffen und diesen an einem leicht

zugänglichen Orte aufhängen sollte."

Bei Ausbruch eines Feuers wurde Sturm geläutet, und die Einwohner waren

verpflichtet, eiligst das nötige Wasser in den ledernen Eimern von der Altefeld, dem

Mühlgraben, Brauweiher oder von einem Brunnen her in einer langen Kette von

Händen zum Brandherd durchzureichen.

Im Juni 1742 wurde verfügt, daß zur Brandverhütung Schornsteine gebaut und

vorhandene Holzschornsteine durch solche aus "Leimensteinen" (Lehmsteine) ersetzt

werden. Des Weiteren sollten auf Gemeindekosten lederne Eimer angeschafft werden

und von jedem neu ankommenden Untertan zum Ankauf eines Eimers einen Gulden

hinterlegt werden. In jedem Gericht sollte eine "tüchtige Feuerspritze acquiriert

werden, um im Fall der Not sich deren gleich zu gebrauchen und einander zur Hilfe

kommen."

 

Der Gemeinderat in Stockhausen achtete, wie aus einem Protokoll vom 2. April 1836

zu ersehen ist, daß in den Häusern nicht zu viele "Feueranlagen", etwa durch den

Zuzug von Mietern entstanden. Laut einem weiteren Gemeinderatsprotokoll vom

23. Oktober 1837, wurde von neu Zuziehenden ein "Einzugsgeld" gefordert, welches

auch zur Anschaffung von Feuerbekämpfungsgeräten verwendet wurde. Aus dem

Protokoll geht hervor, daß damals in Stockhausen ein "Feuerleiterhaus" bestand.

 

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Stand: 14. Januar 2009 17:09:10