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Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr Schon seit Menschengedenken war der "rote Hahn" das Unbeliebteste "Tier" in den leicht brennbaren Hütten unserer Vorfahren. Es war gewiss, daß man als Einzelner oder als Familie (Hausbewohner) keine Chance gegen ein Feuer hatte. Waren doch die Behausungen im wesentlichen aus Holz und Stroh. Darüber hinaus besaßen viele Feuerstellen keinen Kamin oder hatten nur einen Schornstein aus Holz, die Dächer waren strohgedeckt. Viele Gebäude waren aneinander gebaut oder standen doch zumindest dicht an dicht, so dass ein ausbrechender Brand reichlich Nahrung fand, und sich eine Feuersbrunst schnell ausdehnen konnte. Dies war deshalb Grund genug und notwendig, die Feuerbekämpfung zu regeln und die gegenseitige gemeinschaftliche Hilfe zu organisieren und einzuteilen.
Sieht man sich die modernen Feuerwehren an, die auf technisch hohem Niveau heute zur Feuerbekämpfung und Rettung aus Gefahr im Einsatz sind, so sind diese nicht mehr mit der Brandbekämpfung von einst zu vergleichen. Eine Regelung. der Feuerbekämpfung wurde jedoch schon vor Jahrhunderten angestrebt. So empfiehlt eine Konferenz der Riedesel: "Im Herbst 1716 befahlen die Condomini den Schultheissen, in ihren Dörfern anzuordnen, daß jeder Untertan binnen Jahresfrist bei 3 Gulden Strafe einen ledernen Eimer anschaffen und diesen an einem leicht zugänglichen Orte aufhängen sollte." Bei Ausbruch eines Feuers wurde Sturm geläutet, und die Einwohner waren verpflichtet, eiligst das nötige Wasser in den ledernen Eimern von der Altefeld, dem Mühlgraben, Brauweiher oder von einem Brunnen her in einer langen Kette von Händen zum Brandherd durchzureichen. Im Juni 1742 wurde verfügt, daß zur Brandverhütung Schornsteine gebaut und vorhandene Holzschornsteine durch solche aus "Leimensteinen" (Lehmsteine) ersetzt werden. Des Weiteren sollten auf Gemeindekosten lederne Eimer angeschafft werden und von jedem neu ankommenden Untertan zum Ankauf eines Eimers einen Gulden hinterlegt werden. In jedem Gericht sollte eine "tüchtige Feuerspritze acquiriert werden, um im Fall der Not sich deren gleich zu gebrauchen und einander zur Hilfe kommen."
Der Gemeinderat in Stockhausen achtete, wie aus einem Protokoll vom 2. April 1836 zu ersehen ist, daß in den Häusern nicht zu viele "Feueranlagen", etwa durch den Zuzug von Mietern entstanden. Laut einem weiteren Gemeinderatsprotokoll vom 23. Oktober 1837, wurde von neu Zuziehenden ein "Einzugsgeld" gefordert, welches auch zur Anschaffung von Feuerbekämpfungsgeräten verwendet wurde. Aus dem Protokoll geht hervor, daß damals in Stockhausen ein "Feuerleiterhaus" bestand.
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