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Abzeichen

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Rangabzeichen

Mannschaften

 

Feuerwehrmannanwärter
Voraussetzungen: tauglich für den Fw-Dienst


Feuerwehrmann

Voraussetzungen: Grundlehrgang, zwei Dienstjahre


Oberfeuerwehrmann

Voraussetzungen: Grundlehrgang, ein Sonderlehrgang, drei Dienstjahre


Hauptfeuerwehrmann

Voraussetzungen: Truppführerlehrgang, zwei Sonderlehrgänge, vier Dienstjahre

 

 


Löschmeister

Voraussetzungen: Gruppenführerlehrgang, drei Sonderlehrgänge, vier Dienstjahre


Oberlöschmeister

Gruppenführerlehrgang, vier Sonderlehrgänge, vier Dienstjahre


Hauptlöschmeister

Zugführerlehrgang, vier Sonderlehrgänge, fünf Dienstjahre

 

 

Leitungsdienst


Brandmeister

Zugführerlehrgang, fünf Sonderlehrgänge, sechs Dienstjahre


Oberbrandmeister

Leiter einer Feuerwehr, VB-Lehrgang Führungskräfte, fünf Sonderlehrgänge

sieben Dienstjahre


Hauptbrandmeister

Führen von Verbänden, sechs Sonderlehrgänge, acht Dienstjahre

 

Dienststellungsabzeichen

 

Stellv. Wehrführer


Wehrführer


Stellv. Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor


Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor


Stellv. Stadtbrandinspektor
(in Städten über 50000 Einwohnern)


Stadtbrandinspektor
(in Städten über 50000 Einwohnern)


Stellv. Stadtbrandinspektor
(in Städten mit Berufsfeuerwehr)


Stadtbrandinspektor
(in Städten mit Berufsfeuerwehren)
Kreisbrandmeister


Stellv. Kreisbrandinspektor


Kreisbrandinspektor

 

Helmkennzeichnungen

 

Atemschutzgeräteträger


Gruppenführer, Stellv. Wehrführer


Zugführer, Wehrführer, Stellv. Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor


Leiter einer Stützpunktfeuerwehr, Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor


Stadtbrandinspektor oder Stellv. (in Städten über 50000 Einwohnern), Stellv. Kreisbrandinspektor und Kreisbrandinspektor

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Stand: 14. Januar 2009 17:09:11